Wissenswertes Zur Spende

 Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Für den Ökogarten sind sie ein wichtiges Standbein für die Finanzierung des Gartens. Das sind Materialien für unsere Veranstaltungen, Angebote und Anschaffungen für den Erhalt und Pflege des Gartens.


für Spenden privater Personen und Besucher

  • Spendet ein Steuerpflichtiger zur Förderung mildtätiger,  kirchlicher,  religiöser,  wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke, kann er die Zuwendungen im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung abziehen.

  • Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung können insgesamt bis zu 20 % der gesamten jährlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Für alle Erhebungszeiträume gilt, dass der Abzug der Spende als Sonderausgabe nur erfolgen kann, wenn eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) durch den Begünstigten ausgestellt wurde.  Beträgt die Spende nicht mehr als 300,– € (seit 2021) ist jedoch auch der Zahlungs- oder Buchungsbeleg ausreichend (vereinfachter Spendennachweis).

Geldspenden

  • Spenden Sie uns durch die aufgestellten Spenden-Kästen im Ökogarten.  Diese werden abendlich durch die Mitarbeiter entleert und ordnungsgemäß aufgenommen und auf auf das Vereinskonto eingezahlt.
  • Auch eine Überweisung auf unser Konto unterstützt uns.  Wir können Ihnen dafür eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Sachspenden

 

Wichtig:  Wir werden NICHT ungefragt Sachspenden annehmen, die Sie nicht mehr brauchen. Das zu spendende                           Material oder Gerät muss funktionstüchtig sein und für uns einen Mehrwert und Nutzen haben. 

               Wir sind keine Entsorgungsstation von vermeintlich noch brauchbarem Material und Gerät.

  • Sachspenden müssen spezifisch dem Vereinszweck zugeordnet werden können (Satzung ).
    Beispiel:
    • NEIN:  Spenden Sie uns ein Moped, dass wir dann verkaufen müssten, ist das nicht Satzungskonform.                       Wir dürfen dafür keine Bescheinigung ausstellen.
    • JA:       Sie Spenden Ihren alten, noch voll funktionsfähigen Rasenmäher oder Werkzeug oder IT-                                Einrichtung für den Garten (Nutzung für digitale Einbindung in Projekte) oder das Büro.                                Möglich wäre auch ein Fahrzeug für den Transport von Baustoffen.                                                                 Dies würde der Satzung des Fördervereins entsprechen.

Für Dienstleister und Lieferanten

Baustelle

 

Im Moment bearbeiten wir neue Inhalte für Sie. Wir bitten um Geduld.


Für Firmen (ohne Dienstleistung)

Baustelle

 

Im Moment bearbeiten wir neue Inhalte für Sie. Wir bitten um Geduld.