GElände für Feiern und Treffen


"Man muss die Feste feiern, wie sie fallen." nannte es der Berliner Poet Hermann Salingré (1833-1879).

Wir haben den Platz und die Möglichkeiten -          Sie haben den Anlass und die Gäste.  Wir freuen uns, wenn wir zusammen kommen.
Gerade am Wochenende ist der Ökogarten für Besucher geschlossen und für private Feiern sehr gut geeignet.  Auch in der Woche besteht diese Möglichkeit, dann ist der Spielplatz und Spielwiese jedoch mit den regulären Besuchern zu teilen.


Ihre Anlässe sind Kindergeburtstage, Familienfeiern, Geburtstage, Abschlussfeiern oder ein Treffen in schöner,  geselliger Runde.  Auch Firmen- und Mitarbeitertreffen sind uns herzlich willkommen.


festplatz - Der Treffpunkt

Der Festplatz besteht aus drei Bereichen

  • offener Bereich ohne Überdachung
  • offener, überdachter Bereich
  • fest überdachter Bereich, der mit Folie zu drei Seiten geschlossen werden kann.              

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit den zur Verfügung stehenden Bierbänken können Sitzplätze  für bis zu 60 Personen geschaffen werden.   

GRillplatz - wo es heiß ist

Der Grillplatz wurde 2018 neu gestaltet und überdacht,  den GrillmeisterInnen wird der Kopf nicht nass und das Grillgut auch nicht.



Bedingungen für die Anmietung

Ein Mietvertrag mit Nutzungsbestimmungen wird nach Kontaktaufnahme geschlossen.
Als Mieter sind Sie für die Einhaltung und Durchsetzung der Hausordnung und Bestimmungen im Mietvertrag verantwortlich.


Preise:

  • Miete Festgelände inclusive Grill, Nutzung der Tische Bänke, Strom für Kleinabnehmer (Kaffeeemaschine, Wasserkocher z.B.):  für Mitglieder des Fördervereins Natur- und Umweltzentrum Quedlinburg e.V. : 50,-€              Für allle anderen Mietenden 70,- €
  • Miete von Geschirr und Besteck auf Anfrage. Eine zusätzliche Gebühr wird erhoben.

Sonstige Bestimmungen:

  • Endreinigung und Wiederherstellung des vorgefunden Zustandes (Ordnung u. Sauberkeit) des Geländes ist Aufgabe des Mieters.
  • Die Entsorgung des angefallenen Abfalls übernehmen Sie als Mieter. Die Entsorgung von Abfällen ist nur in geringem Umfang auf dem Gelände gestattet. Es sind die dafür bereitstehenden Sammelbehälter zu nutzen. Flaschen und Gläser müssen mitgenommen werden. Die Entsorgung von Einweggeschirr ist nicht gestattet. Nutzen Sie unsere Geschirrausleihe mit Abwaschservice.